Das 2,07€-Pannen-Ticket

  • Über 7.000 dieser Tickets wurden verkauft
  • Durch das Eingreifen der Studierendenvertretungen war das Ticket zum Preis von 1% des Originalpreises für ca. 10% des Gültigkeitszeitraumes benutzbar
  • Es wurde ein schneller, unbürokratischer und bestmöglicher Kompromiss erreicht, gemeinsam mit dem Studentenwerk, dem VGN und der DB
  • Die Annullierung der Tickets ist nach §119 BGB rechtens, da jede Person beim Kauf des Tickets wusste, dass dies nicht der Originalpreis ist (Irrtum)
  • Die Studierendenvertretung kann keine gemeinsame Klage anstrengen, da wir in Bayern als einziges Bundesland in Deutschland keine verfasste Studierendenschaft und damit keine Rechtspersönlichkeit haben.
  • Jeder Privatperson bleibt es aber natürlich vorbehalten gegen den VGN bzw. die DB Regio Bayern zu klagen

Mehr aktuelle kompakte Informationen findest du hier: https://stuve.fau.de/wordpress/wp-content/uploads/2022/04/2022_04_13_Informationen-Semesterticket.pdf